in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
In der malerischen ruhigen Atmosphäre von Bad Grönenbach bieten wir eine integrative Ausbildung zum tiefenpsychologisch fundierten Psychologischen Psychotherapeuten (PP) in einer
Ausbildungsgemeinschaft bestehend aus Psychologen, Pädagogen und Ärzten an. Durch die Ressourcen und Kompetenzen der verschiedenen Berufsgruppen ergeben sich Synergien. Es entwickelt sich eine
gemeinschaftliche, berufsgruppenübergreifende Sichtweise hinsichtlich Psychotherapie. Durch das gemeinsame Erleben der Theorie und Selbsterfahrung wächst die Ausbildungsgemeinschaft zusammen und
man lernt voneinander. Dadurch kann sich eine authentische und für die Patienten hilfreiche Therapeutenpersönlichkeit formen.
Unser Ausbildungskonzept besteht aus drei bis vier ca. einwöchige Intensivseminare pro Jahr vor Ort in Bad Grönenbach. Dabei werden jeweils verschiedenen Themen mit einem hohen Praxisanteil
behandelt. Unser Konzept soll ermöglichen, dass die AusbildungsteilnehmerInnen auch während der Ausbildung berufstätig sind und weitgehend an ihrem jeweiligen Wohnort bleiben können.
Unsere Besonderheiten sind:
Der Ausbildung liegt das Psychotherapeutengesetz zugrunde.
Auf den Seiten des Bundesministeriums finden Sie einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen für die Psychotherapieausbildung nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten (APrV) des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG).
Die Süddeutsche Akademie für Psychotherapie bietet die Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten (PP) berufsbegleitend über fünf Jahre an (oder in Vollzeit über 3 Jahre) an. Die Ausbildung umfasst alle in der jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung genannten Bestandteile.
Sie dauert mindestens 4200 Stunden, schließt mit einer staatlichen Prüfung ab und führt zur Approbation und Kassenzulassung.
Pro Jahr sind 3 Intensivseminare von jeweils ca. einer Woche in Bad Grönenbach zu absolvieren.
Ein neues Curriculum beginnt jedes Jahr im Frühling sowie HerbstQuereinstieg ist nach Absprache möglich.
Die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten umfasst dabei (4.200 Stunden):
Theoretische Ausbildung
Die mindestens 600 Stunden theoretische Ausbildung werden über einen Zeitraum von drei bis fünf Kalenderjahren in Intensivseminaren angeboten. Die einzelnen Seminarreihen umfassen ca. 4-8 Tage, das heißt ca. drei Seminare pro Jahr vor Ort in Bad Grönenbach.
Einen Überblick über die aktuellen Seminare der Ausbildung finden Sie hier.
Psychotherapeut in Ausbildung - Klinikpraktikum (§2)
Wie die 1.200 Stunden (bei Vollzeit 8 Monate) abgeleistet werden müssen und welche Voraussetzungen die Kliniken haben müssen, erfahren Sie von uns. Es empfiehlt sich die Psychiatriezeit und die Psychosomatik möglichst an den Anfang der Ausbildung zu legen. Die weiteren 600 Stunden können Sie in einer Lehrpraxis oder in einer vom Sozialversicherungsträger anerkannte Einrichtung (z.B. Klinik für Psychotherapie oder Psychosomatik) ableisten. Die praktische Tätigkeit umfasst also mindestens 1800 Std., von denen ca. 8 Monate an den kooperierenden Kliniken abzuleisten sind. Auslandspraktika sind grundsätzlich möglich nach Anerkennung der Gleichwertigkeit durch das Landesprüfungsamt.
Eigene Behandlungsstunden (§4)
Mit den Behandlungsstunden kann nach der Hälfte der Ausbildung (nach 2.100 Stunden) begonnen werden. Die Behandlungsstunden (mind. 700 Stunden) werden über die Kooperationspraxen erbracht und über die Institutsambulanz der SAP abgerechnet. Dabei werden die ersten 600 Behandlungsstunden im Verhältnis 1:4 supervidiert. Danach im Verhältnis 1:8. Von den ersten 150 Stunden Supervision müssen mindestens 50 Stunden Einzelsupervision sein.
Selbsterfahrung (§5)
Die Selbsterfahrung umfasst 140 Stunden Gruppenselbsterfahrung und mind. 40 Stunden Einzelselbsterfahrung.
Freie Spitze
Die sogenannte "freie Spitze" kann durch zusätzliche praktische Tätigkeit (§2), Theorieseminare (§3) bei der SAP, Behandlungsstunden (§4) und Selbsterfahrung erfüllt werden.
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 a des Psychotherapeutengesetztes (PsychThG)
Die Kosten der Ausbildung können mit Beginn der Ambulanzzeit (§4) durch Einnahmen gedeckt werden, die durch die ausbildungsbegleitende Behandlung von Patienten entstehen.
Monatliche Ratenzahlungen erleichert die Finanzierung zusätzlich.
Bei Interesse bewerben Sie sich bitte mit folgenden Bewerbungsunterlagen per E-Mail.
Für die Aufnahme in unsere Ausbildung sind Ihre Bewerbungsunterlagen und danach ein Vorstellungsgespräch zum Kennenlernen notwendig.
1. Handbuch Ausbildungsinteressent/Innen
2. Roter Faden "Detaillierter Aufbau der PP-KJP-Ausbildung und Weiterbildung der Ärzte/Innen"
3. PsychTh-APrV
-Änderungen vorbehalten-