Fachkunde in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

für Erwachsenen-Psychotherapeuten (KV-Berechtigung)


Zielgruppen sind alle ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten. Die Arbeit macht Freude, hält jung, und verbessert die Niederlassungsmöglichkeiten. Die Zulassung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen führt zu einer Berechtigung von bis zu 180 Behandlungsstunden für die Patienten plus 90 Einzelstunden oder 180 Gruppenstunden für die Bezugspersonen. Darüber hinaus ergeben sich durch diese Berechtigung erweiterte Chancen zur Niederlassung in gesperrten Bezirken.

 

Vorgaben (vgl. § 6 (4) und § 16 (2) der Psychotherapievereinbarung):

  • 200 Stunden Theorie in KJ-Psychotherapie
  • 200 supervidierte Behandlungsstunden bei einem anerkannten Supervisor (mind. 50 Stunden), bei mind. 3 Patienten, davon mind. ein Behandlungsfall in Langzeittherapie.

Theorie:

Die im Regelfall für die Fachkunde zu absolvierenden Seminare finden sie hier.


Bewerbungsunterlagen:

Um Sie fachlich korrekt beraten zu können, bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen per E-Mail:

  • Tabellarischer beruflicher Lebenslauf
  • Approbationsurkunde
  • Evtl. Bescheinigungen und Aufzählungen der bereits absolvierten Weiterbildungen (bitte mit Stundenzahl und bei wem diese absolviert wurden)

 

Kosten und Finanzierung: 

Auf Anfrage