Nachqualifizierung

in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie

(Eintrag ins Arztregister mit KV Zulassung)


Für bereits approbierte Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die die Kassenzulassung erwerben möchten. 

Wenn Sie mehr Informationen hierzu suchen, dann klicken Sie bitte hier:

Approbation.pdf 31,57 kB

Artikel Psychotherapie Aktuell 12012.pdf 485,13 kB

 

Vorgaben:

Zum Erwerb der Kassenzulassung (Eintrag ins Arztregister) benötigen Sie den Nachweis der Approbation plus mind.

  • 4000 Behandlungsstunden + 140 Stunden Theorie in einem Richtlinienverfahren oder
  • 60 abgeschlossene Behandlungsfälle + 140 Stunden Theorie in einem Richtlinienverfahren oder
  • 2000 Behandlungsstunden + 280 Stunden Theorie in einem Richtlinienverfahren + 250 Behandlungsstunden unter Supervision oder
  • 30 abgeschlossene Fälle (mind. 750 Stunden) + 250 Stunden unter anerkannter Supervision bei mind. 5 Patienten abgeschlossen, + 280 Stunden Theorie in einem Richtlinienverfahren

Wie ersichtlich ist die zuletzt aufgeführte Alternative bei weitem die am wenigsten aufwendige. Als Richtlinienverfahren gelten tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, oder Verhaltenstherapie. In unserem Ausbildungsinstitut wird die Fachkunde für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und die analytische Psychotherapie vermittelt.

 

Für die Fachkunde Verhaltenstherapie können derzeit nur die Behandlungsstunden über unsere Institutsambulanz absolviert werden.


Bewerbungsunterlagen:

Um Sie fachlich korrekt beraten zu können, bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen per E-Mail:

  • Tabellarischer beruflicher Lebenslauf
  • Approbationsurkunde
  • Evtl. Bescheinigungen und Aufzählungen der bereits absolvierten Weiterbildungen (bitte mit Stundenzahl und bei wem diese absolviert wurden)

Falls Sie Fragen haben, können Sie sich auch gerne vorab mit uns telefonisch in Verbindung setzen.

 

Kosten und Finanzierung: 

Auf Anfrage