Für die KV-Zulassung für tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie sind neben der allgemeinen Kassenzulassung in Psychotherapie die Erfüllung folgender
Vorgaben erforderlich:
Vorgaben:
- mind. 48 Stunden Theorie
- mind. 80 Stunden Selbsterfahrung in tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie in der Gruppe
- mind. 60 Doppelstunden ambulante Gruppenleitung im Rahmen der Fachkunde unter mind. 30 Stunden Supervision
Die Gruppenbehandlung muss nach Absolvierung der Theorie ambulant durchgeführt werden. Ehemalige Gruppenbehandlungen, beispielsweise durchgeführt während der §2-Tätigkeit oder
extern, können nicht angerechnet werden.
Theorie:
Die Inhalte der notwenigen Theorie kann folgende Seminarthemen umfassen:
- Theorie in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
- Tiefenpsychologie
- Psychodynamik
- Übertragung & Gegenübertragung
- Gender-Schwerpunkte der Übertragung
- Indikation und Methodik psychotherapeutischer Verfahren
- Psychodynamik der Gruppe
- Psychodynamik der Familie
- Behandlungstechnik in verschiedenen Altersgruppen
- Differenzierung der Gruppenbehandlungen: Kinder, Jugendliche, Middle Age und Ältere
- Depressive Erkrankungen
- Suizidalität
- Salutogenese
Die im Regelfall für die Fachkunde zu absolvierenden Seminare finden sie hier.
Bewerbungsunterlagen:
Um Sie fachlich korrekt beraten zu können, bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen per E-Mail:
- Tabellarischer beruflicher Lebenslauf
- Approbationsurkunde
- Evtl. Bescheinigungen und Aufzählungen der bereits absolvierten Weiterbildungen (bitte mit Stundenzahl und bei wem diese absolviert wurden)
Kosten und Finanzierung:
Auf Anfrage