Zusatzqualifikation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

für Erwachsenen-Psychotherapeuten (KV-Berechtigung)


Zielgruppen sind alle ärztlichen und Psychologischen Psychotherapeuten. Die Arbeit macht Freude, hält jung, und verbessert die Niederlassungsmöglichkeiten.

 

Vorgaben (vgl. § 6 (4) und § 16 (2) der Psychotherapievereinbarung):

  • 200 Stunden Theorie in KJ-Psychotherapie
  • 200 supervidierte Behandlungsstunden bei einem anerkannten Supervisor (mind. 50 Stunden), bei mind. 3 Patienten, davon mind. ein Behandlungsfall in Langzeittherapie.

Theorie:

Die im Regelfall für die Zusatzqualifikation zu absolvierenden Seminare finden sie hier.


Bewerbungsunterlagen:

Um Sie fachlich korrekt beraten zu können, bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen per E-Mail:

  • Tabellarischer beruflicher Lebenslauf
  • Approbationsurkunde
  • Evtl. Bescheinigungen und Aufzählungen der bereits absolvierten Weiterbildungen (bitte mit Stundenzahl und bei wem diese absolviert wurden)

 

Kosten und Finanzierung: 

Auf Anfrage