Für die KV-Zulassung für tiefenpsychologisch fundierte Gruppenpsychotherapie sind neben der allgemeinen Kassenzulassung in Psychotherapie die Erfüllung folgender
    Vorgaben erforderlich:
     
    Vorgaben:
    - mind. 48 Stunden Theorie
    
- mind. 40 Doppelstunden Selbsterfahrung in tiefenpsychologisch fundierter oder analytischer Psychotherapie in der Gruppe
    
- mind. 60 Doppelstunden ambulante Gruppenleitung im Rahmen der Fachkunde unter mind. 30 Stunden Supervision
    
    Die Gruppenbehandlung muss nach Absolvierung der Theorie ambulant durchgeführt werden. Ehemalige Gruppenbehandlungen, beispielsweise durchgeführt während der §2-Tätigkeit oder
    extern, können nicht angerechnet werden.
     
     
    Theorie:
     Die Inhalte der notwenigen Theorie kann folgende Seminarthemen umfassen:
    - Theorie in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
    
- Tiefenpsychologie
    
- Psychodynamik
    
- Übertragung & Gegenübertragung
    
- Gender-Schwerpunkte der Übertragung
    
- Indikation und Methodik psychotherapeutischer Verfahren
    
- Psychodynamik der Gruppe
    
- Psychodynamik der Familie
    
- Behandlungstechnik in verschiedenen Altersgruppen
    
- Differenzierung der Gruppenbehandlungen: Kinder, Jugendliche, Middle Age und Ältere
    
- Depressive Erkrankungen
    
- Suizidalität
    
- Salutogenese
    
    Die im Regelfall für die Fachkunde zu absolvierenden Seminare finden sie hier.
    
        Bewerbungsunterlagen:
    
    
        Um Sie fachlich korrekt beraten zu können, bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen per E-Mail:
    
    
        - Tabellarischer beruflicher Lebenslauf
        
- Approbationsurkunde
        
- Evtl. Bescheinigungen und Aufzählungen der bereits absolvierten Weiterbildungen (bitte mit Stundenzahl und bei wem diese absolviert wurden)
        
         
    
    
        Kosten und Finanzierung: 
    
    
        Auf Anfrage