Fachkunde Tiefenpsychologie

für Erwachsenen- und Kinder- und Jugendlichen-Verhaltenstherapeuten (KV-Berechtigung)


Diese Ergänzungsqualifikation zur KV-Abrechnungsgenehmigung im Richtlinienverfahren Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie richtet sich an approbierte Psychologische PsychotherapeutInnen und approbierte Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutInnen, die innerhalb der Gesundheitssysteme der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen tiefenpsychologisch fundierte Behandlungsformen durchführen und abrechnen möchten. Die Voraussetzung für den Erwerb des Fachkundenachweises Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im Rahmen der Ergänzungsqualifikation ist die Approbation als Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn oder Psychologische/r PsychotherapeutIn im Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie.

 

Anforderungen an die Fachkunde TP:

  • 400 Stunden vertiefte Theorie in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
  • 120 Stunden Selbsterfahrung
  • 600 Behandlungsstunden unter 150 Stunden Supervision (Verhältnis 1:4), mind. 50 Stunden Einzelsupervision

Gegebenenfalls können bereits absolvierte Leistungen bei anderen anerkannten Ausbildungsstätten bei Äquivalenz angerechnet werden.

Dies Bedarf einer gesonderten Prüfung.

 

Theorie:

Die im Regelfall für die Fachkunde zu absolvierenden Seminare finden sie hier.


Bewerbungsunterlagen:

Um Sie fachlich korrekt beraten zu können, bitten wir um Zusendung folgender Unterlagen per E-Mail:

  • Tabellarischer beruflicher Lebenslauf
  • Approbationsurkunde
  • Evtl. Bescheinigungen und Aufzählungen der bereits absolvierten Weiterbildungen (bitte mit Stundenzahl und bei wem diese absolviert wurden)

 

Kosten und Finanzierung: 

Auf Anfrage