Hannah Ahrendt : „Vergebung ist ein Akt der Freiheit“.
Zu vergeben bedeuted eine Arbeit an erlittenen Beziehungsverletzungen mit dem Ziel der Heilung und der „Entgiftung des Herzens“. Diese verinnerlichten Beziehungsverletzungen (Introjekte) können auch sehr lange nach den tatsächlich erlittenen Verletzungen in uns selbst weiter wirken. Zum einen richten sich die Introjekte gegen uns selbst, indem man sich selbst so behandelt, wie man vom Täter behandelt wurde. Zum anderen durch Projektion auf andere Personen, denen dann Eigenschaften des ursprünglichen Täters zugeschrieben werden oder man sieht sich durch andere Menschen entsprechend behandelt.
Wir sind alle Teil einer „beziehungskranken Welt“, in der bewusste und unbewusste Verletzungen anderer Menschen häufig Bestandteil des „miteinander Umgehens“ sind.
Im Vergebungsprozess ist es möglich sich von „der Last der Nichtvergebung“ zu befreien und eigene quälende Gefühle der Bitterkeit, der Verletzung, der Wut zu verwandeln.
Vergeben ist dabei unabhängig von der Zustimmung des Täters, während Versöhnung eine beidseitige Zustimmung erfordert.
Indikation
Häufigste Vergebungsthemen sind erlittene Beziehungsverletzungen durch Eltern, Ehepartner sowie berufliche Vorgesetzte. Jede Art der Gewaltanwendung, „Beziehungsgewalt“ oder auch äußere Gewalt, Terror, kann Gegenstand der Vergebungsarbeit sein.
Hinweise, dass eine Vergebungsarbeit angebracht wäre, sind anklagendes Verhalten,
anhaltend negative Gefühle gegenüber einer Person, intensives Erleben belastender Gefühle (gerade auch bei lange zurückliegenden Verletzungen), Verbitterung gegenüber einer Person.
Der Wunsch zu vergeben reicht aus, um die Arbeit zu beginnen. Um ein Umerleben der Gefühle und eine wirkliche innere Vergebung zu erreichen bedarf es aber eines tiefschürfenden inneren Prozesses.
Der Vergebungsprozess
Psychologische Voraussetzung zum Durchlaufen des Prozesses ist die Auseinandersetzung mit den erlittenen Verletzungen (mitten durch die Wunde zu gehen) sowie ein empathischer Blickwechsel um die Tat mit den „Augen des Täters“ sehen zu können.
Der vollständige Vergebungs- und Versöhnungsprozess besteht aus 7 Stufen:
Im Durchschreiten des Prozesses wird bei jeder Stufe der Wunsch zu vergeben überprüft.
Wenn kein wirkliches inneres Einverständnis vorliegt, kann der Prozess modifiziert
oder abgebrochen werden. Echte Vergebung ist nichts, was erzwungen werden kann und bedarf der richtigen Zeit. Eine ehrliche Entscheidung zur Nichtvergebung ist aufrichtiger und im Endeffekt weiterführender als eine vorschnelle Vergebung. Zur Entlastung des Opfers können dann psychotherapeutische Techniken wie z.B. Rückgabe der Verantwortung an den Täter eingesetzt werden.
Gegenindikationen
Bei Menschen mit einer schweren Traumatisierung besteht die Gefahr der Retraumatisierung. Sie bedürfen einer guten psychotherapeutischen Traumabehandlung als Vorraussetzung. Vergebung kann auch aufgrund der Schwere der Gewalt nicht möglich sein. An Bedingungen geknüpfte Teilvergebungen oder zur Aufrechterhaltung von Beziehungen instrumentalisierte Vergebungen entsprechen nicht einer wirklichen, bedingungslosen Vergebung.
Empfohlene Literatur: Die heilende Kraft der Vergebung, Konrad Stauss, Kösel Verlag.
Vergeb. u. Versöhn.
27. März 2021, 09:00 -
28. März 2021, 18:00
08. Mai 2021, 09:00 -
09. Mai 2021, 18:00
31. Juli 2021, 09:00 -
01. Aug. 2021, 18:00
Seminarreihe zur Vergebungsarbeit
Umfang: 45 h
Seminargebühr: 810,00 €
Ort: Pappenheimerstr. 2, 87730 Bad Grönenbach
Fortbildungspunkte sind beantragt
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